Laut Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 muss der Kompetenznachweis jederzeit mitgeführt werden, wenn man mit der eigenen Drohne fliegt.

(EU) 2019/947 UAS.OPEN.060 1a:
„..geeignete Kompetenz für die Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügen und einen Nachweis seiner Kompetenz während des UAS-Betriebs mit sich führen…

Da dieser Führerschein lediglich als pdf-Dokument verfügbar ist bietet DROHNENSHOP.AT den Service, dieses Dokument auf eine Scheckkarte zu drucken.

Dabei werden die Grafiken aus dem originaldokument extrahiert und in optimaler Größe und Position auf die Karte gedruckt.
Die PVC-Karten punkten mit hoher Druckqualität und Langlebigkeit.

Meine eigene Karte ist gerade fertig geworden und ich freue mich sehr meinen Nachweis für Fernpiloten im EC-Kartenformat sauber und platzsparend in meiner Drohnentasche unterzubringen!